Gut informiert älter werden.
00:00 Unknown Speaker A Wer träumt nicht davon? Die Rente ist erreicht, man ist nun frei und könnte zumindest die Winterzeit im Warmen verbringen oder sogar ganz auswandern. Wer das in die Tat umsetzen möchte, sollte allerdings gute Vorbereitungen treffen. Kölner Leben erklärt, was zu beachten ist.
00:25 Unknown Speaker B Winter ade. Endlich im Ruhestand. Da muss man den Winter ja doch nicht mehr in der Kälte verbringen. Was für eine gute Umsetzung zu beachten ist, erklärt Kölner Leben. Ein Beitrag von Rene Denzer.
00:50 Mara Sost und ihr Mann Dieter reisen jedes Jahr im November nach Gran Canaria, aber erst nach dem Geburtstag von Maras Schwester. „Zwei, drei Tage später geht es für uns los“, sagt die 69-Jährige. Seit vielen Jahren reisen sie auf die kanarische Insel. Früher, als Dieter noch bei einem Automobilhersteller und Mara als Apothekerin gearbeitet hat, nur einige Tage, um der Kälte in Deutschland zu entfliehen.
01:45 Aber Mara hatte an ihrem 60. Geburtstag einen besonderen Wunsch, ein kleines Häuschen auf Gran Canaria, um dort den Winter zu verbringen. Obwohl es als Scherz gemeint war, nahm Dieter den Wunsch ernst und informierte sich über den Immobilienkauf auf der spanischen Insel. Er recherchierte die notwendigen Voraussetzungen, Aufenthaltsrechte und Regelungen zu Rente und Krankenversicherung. Seit fünf Jahren verbringen die Sost, nun Rentner, die Wintermonate dort.
03:00 Durch Freunde haben sie nach und nach Zugang zur spanischen Sprache bekommen. „Beim Einkaufen habe ich immer gefragt, wie dieses oder jenes heißt“, erzählt Mara Sost. Zu Hause in Bayern wurde dann immer fleißig geübt. Wenn man in einem anderen Land lebt, sollte man zumindest die Sprache können, meint sie, und das käme bei den Einheimischen gut an. Ihr fällt es leichter als ihrem Mann, aber er bemüht sich immer sehr. Zum Glück treffe man auf Gran Canaria auch manche Deutsche.
04:30 Für EU-Bürger einfach. Für Sie und andere Bürger der Europäischen Union ist es einfach, bis zu drei Monate zu bleiben. Ein Personalausweis oder Reisepass genügt in jedem Land der Union. Für längere Aufenthalte in Spanien benötigt man weder Visum noch Aufenthaltsgenehmigung, nur eine spanische Identifikationsnummer (N. I. E.). Diese ist für Vertragsabschlüsse für Wasser, Strom und Telefon als auch für den Immobilienkauf erforderlich.
05:30 Egon Garding, Jahrgang 1952, hat anders als die Sost Deutschland ganz verlassen. Er ist ausgewandert. Bereits 1994 zog es ihn nach Mallorca. Zwar lebte er zwischenzeitlich in Deutschland, aber als sein Sohn auf Mallorca Nachwuchs erwartete, zog Garding mit seiner Frau zurück auf die Insel. Dort gründete er vor 30 Jahren den deutschen Club auf Mallorca, sowie eine deutschsprachige Monatszeitung und einen Internetradiosender.
07:00 Der Verein kümmert sich um Neuankömmlinge und ist mit seinen 7000 Mitgliedern zum größten deutschsprachigen Club seiner Art herangewachsen. Eine Rückkehr nach Deutschland schließt er aus. Seine Frau und er leben nun in Moscari, einem 150-Seelen-Dörfchen in den Bergen in der Nähe der Stadt Inca. „Hier gibt es einen anderen Rhythmus“, erzählt er. Alles sei ruhiger, langsamer und entspannter. Zum Strand im Norden dauere es mit dem Auto 20 Minuten. Für einen Besuch in der Hauptstadt Palma nehme er lieber den Zug.
08:30 Wer mal etwas Heimweh hat, könne die Treffen der deutschen Communitys besuchen. Es gibt Stammtische, die sich regelmäßig treffen, sagt Garding. Die medizinische Versorgung sei gut und seine Rente werde auf ein deutsches Konto überwiesen. Für ausreichenden Krankenversicherungsschutz sorgen.
09:15 Garding ist einer von etwa 240.000 Rentenempfängern der deutschen Rentenversicherung, die dauerhaft im Ausland leben. Dabei kann die Höhe der Rente je nach Aufenthaltsland variieren. In EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie einigen anderen Staaten mit Sozialversicherungsabkommen gibt es meist keine Abzüge. In Ländern ohne Abkommen können jedoch Einschränkungen auftreten. Aber alle Rentenbezieher müssen jährlich eine Lebensbescheinigung vorlegen. Nur für diejenigen, die vorübergehend im Ausland sind, ändert sich nichts.
10:30 Neben der Rente ist die Krankenversicherung ein wichtiges Thema. Spätestens, wenn wie bei Dieter Sost plötzlich heftige Zahnschmerzen auftreten. Der Arztbesuch verlief problemlos ohne Zusatzrechnung, denn wer wie die Sost nur die Wintermonate in einem EU-Land verbringt, für den bleibt die gesetzliche Krankenversicherung bestehen.
11:15 Generell rät Versicherungsexperte Christian Metz Auswanderungswilligeren Rentnern, sich gründlich zu informieren. Für längere Aufenthalte sollte eine Reiseversicherung mit 12 bis 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen werden. Wer seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, für den sind internationale Krankenversicherungen sinnvoll, erklärt Metz. Eine solche Versicherung empfiehlt er besonders auch für Nicht-EU-Länder. In Thailand beispielsweise greife die europäische Krankenversichertenkarte nicht.
12:30 Aber bei den internationalen Versicherungen gäbe es Hürden. Private Versicherungen machen eine Risikoselektion, sagt Metz. Eine Gesundheitsprüfung sei Pflicht. Bei Rheuma z.B. werde es schwierig, eine Versicherung zu finden. Bei solchen Diagnosen könnten Versicherer nicht kalkulieren und ließen die Finger davon. Anders könne es bei Bluthochdruck sein. Mit der richtigen Medikation müsse das kein Hindernis sein. Nur der Beitrag falle entsprechend höher aus und der könne mit mehreren 100 € pro Monat richtig ins Geld gehen.
13:45 Wer meint, mit 400 € Rente in Thailand König zu sein, dem muss Metz einen gehörigen Dämpfer verpassen. Rückfahrkarte ist teuer. Privatversicherten empfiehlt Metz zudem immer eine Anwartschaft. Das ist die Wiedereintrittskarte, falls jemand aus gesundheitlichen Gründen wieder nach Deutschland zurück will. Der Grundsatz lautet, wer nach Deutschland zurückkommt, muss sich dort krankenversichern, wo er vor der Ausreise versichert war. Eine gesetzliche Krankenkasse kann eine Person nicht ablehnen. Auch die Privatversicherung nicht, allerdings muss sie nur noch den Basistarif mit den gesetzlichen Mindestleistungen anbieten, jedoch zum Höchstsatz von rund 1200 € im Monat.
15:00 Metz erklärt, die Anwartschaft friert sozusagen ihren Gesundheitszustand zu dem Zeitpunkt ein, bevor sie ins Ausland gegangen sind. Sie ist zwar teuer, ohne dass man direkt eine Leistung erhält, aber nach Rückkehr gelten bessere Konditionen. Pflegebedürftigkeit mitdenken. Neben der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung wichtig. In der EU gelten die gleichen Regeln wie für die Krankenversicherung, heißt es seitens der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA). Allerdings sind nicht in jedem Land die gleichen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit vorgesehen. Sie können stark von den deutschen Regelungen abweichen. Auch hier kann eine freiwillige Versicherung sinnvoll sein.
16:30 Immerhin, wer völlig mittellos nach Deutschland zurückkehrt, kann Grundsicherung beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und man einen dauerhaften Aufenthalt belegen kann. Ob man nun dem deutschen Winter entkommen, preiswert überwintern oder Deutschland ganz den Rücken kehren will, eine gründliche Vorbereitung und Realismus gehören dazu, denn was für Urlauber paradiesisch wirkt, kann zum Wohnen schwierig werden. Auch auf Mallorca gibt es Wohnungsnot und die Lebenshaltungskosten sind gestiegen. In Palma sind 600 € für ein Zimmer in einem Mehrfamilienwohnhaus keine Seltenheit und das mit Gemeinschaftsbad, weiß Garding. Und die trockenen Staub-Savannen auf Gran Canaria können vielleicht schon mal Sehnsucht nach einem Schneespaziergang mit anschließendem Glühwein auslösen.
17:45 Informationen hierzu. Ein Überblick und weiterführende Informationen: Deutsche im Ausland e.V., Eisenherzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Telefon: 02247 9194830. Im Internet: www.deutsche-im-ausland.org.
18:15 Tipps. Informieren Sie sich gründlich vorab, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Lassen Sie sich von Ihrer Rentenversicherung beraten, damit die Rente pünktlich auf Ihrem Konto eingeht. Lassen Sie sich zum Thema Krankenversicherung ausführlich bei der eigenen Krankenkasse beraten. Eine Übersicht zu relevanten Themen gibt es bei der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Telefon: 0228 95300. www.dvka.de. Der Bezug von Grundsicherung im Ausland ist auf Dauer nicht möglich. Ausnahmslos nur für maximal vier Wochen.
19:00 Ende